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    Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen von Michael Fruth Naturfotografie für die Herstellung und den Vertrieb von künstlerischer Fotografie

1. Allgemeines

Michael Fruth Naturfotografie (nachfolgend "MFN" genannt) erbringt für ihre Vertragspartner (nachfolgend "Kunden") Entwicklungs-, Produktions- und Vertriebsleistungen (nachfolgend insgesamt auch "Leistungen") zu den von MFN in ihren Preislisten bzw. individuellen Angeboten vereinbarten Konditionen. Es gelten bis zur vollständigen Beendigung des Vertrags­verhältnisses mit dem Kunden ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen, sofern keine weiteren abweichenden Absprachen getroffen wurden. Die Geschäfts­bedingungen gelten auch dann, wenn MFN in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

2. Zustandekommen von Vertragsverhältnissen

Das Vertragsverhältnis für eine Leistung oder einen Produktionsauftrag kommt durch Erteilung eines Kun­denauftrags und dessen Annahme durch MFN zustande. Der Kunde ist an diesen Auftrag vier Wochen gebunden.

3. Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

3.1. Die Preise verstehen sich ab MFN ausschließlich Verpackung inclusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als 2 Monate liegen. Erhöhen sich in diesem Fall die Material oder sonstigen Kosten, ist MFN berechtigt, die Preise angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen.

3.3. Die Zahlung hat, wenn keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde, sofort bar oder bargeldlos auf dem Konto von MFN ohne Skontoabzug zu erfolgen.

3.4. MFN berechnet in der Regel Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB.

3.5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder werden MFN Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, so kann MFN auch Forderungen für noch ausstehende Lieferungen sofort fällig stellen und ist berechtigt, diese nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Hat MFN dem Kunden erfolglos eine angemessene Nachfrist zur Leistung gesetzt, kann sie vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

3.6. MFN ist berechtigt, mit sämtlichen Forderungen aufzurechnen, die MFN gegenüber dem Kunden nachweisen kann. Dem Kunden stehen Aufrechnungsrechte nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von MFN anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

3.7. Für mehrere Leistungen erhält der Kunde eine Gesamtrechnung, wenn er für die Leistungen dieselbe Rechnungsanschrift hat.

4. Lieferbedingungen

4.1. Die Lieferfrist beginnt mit dem Eingang der Auftragsbest ätigung.

4.2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder die zu liefernde Ware das Werk verlassen hat. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist MFN berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

4.3. Liegen die Voraussetzungen von 4.2 Satz 2 vor, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

4.4. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflußbereichs von MFN liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung der Ware von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei den Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von MFN nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Von MFN werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt.

4.5. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Jede Teillieferung und Teilleistung gilt in diesem Falle als selbständige Lieferung und Leistung.

5. Lieferumfang

5.1. Der Lieferumfang wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.

5.2. MFN behält sich etwaige Änderungen in der Ausführung der zu liefernden Produkte und bei der Ausführung von Leistungen wegen technischer Notwendigkeiten und Verbesserungen sowie aufgrund behördlicher Bestimmungen vor, soweit diese für den Kunden zumutbar sind. Derartige Änderungen werden dem Kunden regelmäßig nicht mitgeteilt.

6. Versendung

6.1. Verpackungs- und Transportspesen werden gesondert berechnet. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen durch MFN.

6.2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart. Eine Versendung der Ware an einen anderen Ort als den Leistungsort erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Auf schriftlichen Wunsch des Kunden wird auf dessen Kosten eine Transportversicherung abgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich aller bereits im Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen, einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen und Nachbestellungen Eigentum von MFN.

7.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist MFN nach erfolgloser Bestimmung einer angemessenen Nachfrist zur Rücknahme der gelieferten Waren berechtigt und der Kunde zu deren Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme der Kaufsache durch MFN gilt als Rücktritt vom Vertrag. MFN ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

8. Rücknahme

Wir nehmen Artikel bei Nichtgefallen ohne Angabe von Gründen innerhalb von einem Monat zurück. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware, zur Wahrung der Frist genügt der rechtzeitige Rückversand oder eine schriftliche Erklärung. Eventuelle Wertminderungen hat der Käufer zu vertreten. Wir erstatten den vollen Preis bei Artikeln über € 40,--, bei Artikeln unter € 40,-- erstatten wir den Warenwert.
Nach Erhalt der Ware überweisen wir den entsprechenden Preis umgehend zurück. Das Widerrufs-/Rücktrittsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Waren, die auf besonderen Kundenwunsch beschafft oder angefertigt worden sind, und bei Software, deren Originalversiegelung geöffnet wurde.

 

9. Gewährleistung

9.1. Voraussetzung für die nachfolgenden Mängelrechte des Kunden ist, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Pflichten zur unverzüglichen Untersuchung der Ware und Rüge des Mangels ordnungsgemäß nachgekommen ist.

9.2. Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung ist MFN verpflichtet, bis zur Höhe des Kaufpreises alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Der Rücksendung ist eine Kopie der Rechnung und gegebenenfalls eine Fehlerbeschreibung beizufügen.

9.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass
- die Ware unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, oder
- die Ware in einer von MFN nicht genehmigten Weise verändert worden ist, oder
- der Kunde die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Vertragsprodukts nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß oder Verbrauch ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
MFN ersetzt grundsätzlich keine Kosten, die der Kunde für ohne die Zustimmung von MFN durchgeführte Nachbesserungs-, Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten aufgewendet hat.

9.4. MFN haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit MFN keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt auch im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.

9.5. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

9.6. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

9.7. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

10. Gesamthaftung

10.1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 8 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden.

10.2. Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

10.3. Soweit die Schadensersatzhaftung MFN gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Mitarbeiter.

11. Gerichtsstand, Erfüllungsort

Das Vertragsverhältnis unterliegt den Bestimmungen des deutschen Rechts. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Weilheim i.Obb.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist MFNs Geschäftssitz Erfüllungsort.

 

© 2005 naturfoto-kunst.de | 1.5.2005 mf


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