Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
von Michael Fruth Naturfotografie für die Herstellung und den Vertrieb
von künstlerischer Fotografie
1. Allgemeines
Michael
Fruth Naturfotografie (nachfolgend "MFN" genannt) erbringt
für ihre Vertragspartner (nachfolgend "Kunden") Entwicklungs-,
Produktions- und Vertriebsleistungen (nachfolgend insgesamt auch "Leistungen")
zu den von MFN in ihren Preislisten bzw. individuellen Angeboten vereinbarten
Konditionen. Es gelten bis zur vollständigen Beendigung des Vertragsverhältnisses
mit dem Kunden ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen,
sofern keine weiteren abweichenden Absprachen getroffen wurden. Die Geschäftsbedingungen
gelten auch dann, wenn MFN in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen
Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung
an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
2. Zustandekommen von Vertragsverhältnissen
Das Vertragsverhältnis für eine Leistung oder einen Produktionsauftrag
kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags und dessen Annahme
durch MFN zustande. Der Kunde ist an diesen Auftrag vier Wochen
gebunden.
3. Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Preise verstehen sich ab
MFN ausschließlich Verpackung
inclusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und
vereinbartem Liefertermin mehr als 2 Monate liegen. Erhöhen sich
in diesem Fall die Material oder sonstigen Kosten, ist MFN berechtigt,
die Preise angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen.
3.3. Die Zahlung hat, wenn keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde,
sofort bar oder bargeldlos auf dem Konto von MFN ohne Skontoabzug zu
erfolgen.
3.4. MFN berechnet in der Regel Verzugszinsen
in Höhe von 8% über
dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB.
3.5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder werden MFN Umstände
bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern,
so kann MFN auch Forderungen für noch ausstehende Lieferungen sofort
fällig stellen und ist berechtigt, diese nur gegen Vorauszahlung
auszuführen. Hat MFN dem Kunden erfolglos eine angemessene Nachfrist
zur Leistung gesetzt, kann sie vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz
wegen Nichterfüllung verlangen.
3.6. MFN ist berechtigt, mit sämtlichen Forderungen aufzurechnen,
die MFN gegenüber dem Kunden nachweisen kann. Dem Kunden stehen
Aufrechnungsrechte nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von MFN anerkannt sind. Zur Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3.7. Für mehrere Leistungen erhält der Kunde eine Gesamtrechnung,
wenn er für die Leistungen dieselbe Rechnungsanschrift hat.
4. Lieferbedingungen
4.1. Die Lieferfrist beginnt mit
dem Eingang der Auftragsbest ätigung.
4.2. Die Lieferfrist ist eingehalten,
wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt
ist oder die zu liefernde Ware das Werk verlassen hat.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so ist MFN berechtigt, den ihr
insoweit
entstehenden Schaden, einschließlich
etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche
bleiben vorbehalten.
4.3. Liegen die Voraussetzungen von
4.2 Satz 2 vor, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung
der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser
in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
4.4. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen
von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim
Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflußbereichs
von MFN liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der
Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich
auf die Lieferung der Ware von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt
auch, wenn die Umstände bei den Unterlieferanten eintreten. Die
Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen
und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von
MFN nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden
Verzugs entstehen. Von MFN werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse
in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt.
4.5. Teillieferungen und Teilleistungen
sind zulässig, soweit sie
dem Kunden zumutbar sind. Jede Teillieferung und Teilleistung gilt in
diesem Falle als selbständige Lieferung und Leistung.
5. Lieferumfang
5.1. Der Lieferumfang wird durch
die schriftliche Auftragsbestätigung
bestimmt.
5.2. MFN behält sich etwaige Änderungen in der Ausführung
der zu liefernden Produkte und bei der Ausführung von Leistungen
wegen technischer Notwendigkeiten und Verbesserungen sowie aufgrund behördlicher
Bestimmungen vor, soweit diese für den Kunden zumutbar sind. Derartige Änderungen
werden dem Kunden regelmäßig nicht mitgeteilt.
6. Versendung
6.1. Verpackungs- und Transportspesen werden gesondert berechnet.
Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen
durch MFN.
6.2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
ist Lieferung "ab Werk" vereinbart. Eine Versendung der Ware
an einen anderen Ort als den Leistungsort erfolgt auf Kosten
und Risiko des Kunden. Auf schriftlichen Wunsch des Kunden
wird auf dessen Kosten
eine Transportversicherung abgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Die gelieferten Waren bleiben
bis zum Ausgleich aller bereits im Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses
entstandenen
Forderungen, einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen
und Nachbestellungen Eigentum von MFN.
7.2. Bei vertragswidrigem Verhalten
des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist MFN
nach erfolgloser Bestimmung einer
angemessenen Nachfrist zur Rücknahme der gelieferten Waren berechtigt und der
Kunde zu deren Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme der Kaufsache
durch MFN gilt als Rücktritt vom Vertrag. MFN ist nach Rücknahme
der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist
auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener
Verwertungskosten - anzurechnen.
8. Rücknahme
Wir nehmen Artikel bei Nichtgefallen ohne Angabe von Gründen innerhalb von einem Monat zurück. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware, zur Wahrung der Frist genügt der rechtzeitige Rückversand oder eine schriftliche Erklärung. Eventuelle Wertminderungen hat der Käufer zu vertreten. Wir erstatten den vollen Preis bei Artikeln über € 40,--, bei Artikeln unter € 40,-- erstatten wir den Warenwert.
Nach Erhalt der Ware überweisen wir den entsprechenden Preis umgehend zurück. Das Widerrufs-/Rücktrittsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Waren, die auf besonderen Kundenwunsch beschafft oder angefertigt worden sind, und bei Software, deren Originalversiegelung geöffnet wurde.
9. Gewährleistung
9.1. Voraussetzung für die nachfolgenden Mängelrechte des Kunden ist, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Pflichten zur unverzüglichen Untersuchung der Ware und Rüge des Mangels ordnungsgemäß nachgekommen ist.
9.2. Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung ist MFN verpflichtet, bis zur Höhe des Kaufpreises alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Der Rücksendung ist eine Kopie der Rechnung und gegebenenfalls eine Fehlerbeschreibung beizufügen.
9.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass
- die Ware unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, oder
- die Ware in einer von MFN nicht genehmigten Weise verändert worden ist, oder
- der Kunde die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Vertragsprodukts nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß oder Verbrauch ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
MFN ersetzt grundsätzlich keine Kosten, die der Kunde für ohne die Zustimmung von MFN durchgeführte Nachbesserungs-, Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten aufgewendet hat.
9.4. MFN haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit MFN keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt auch im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
9.5. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
9.6. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
9.7. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
10. Gesamthaftung
10.1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 8 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden.
10.2. Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
10.3. Soweit die Schadensersatzhaftung MFN gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Mitarbeiter.
11. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Das Vertragsverhältnis unterliegt den Bestimmungen des deutschen Rechts. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Weilheim i.Obb.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist MFNs Geschäftssitz Erfüllungsort.
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